Beitragsregelung der VSVI

Hinweise zur Beitragsregelung (Stand 25.05.2019)


  1. Der Jahresbeitrag ohne Zeitschriftenbezug beträgt 60,00 € und wird jährlich erhoben.
  2. Rentner/innen, Pensionäre/innen und Kollegen/innen in der Ausbildung zum gehobenen oder höheren technischen Dienst zahlen 50 % des gültigen Beitrages. Für Studenten als Neumitglieder beträgt der Jahresbeitrag 12,00 €. Der Beginn des "Ruhestandes" bzw. das Ende der Ausbildung ist der Landesgeschätsstelle anzuzeigen. Die Beitragsermäßigung bzw. -erhöhung wird dann im nächsten Beitragsjahr wirksam.
  3. Mitglieder, die gleichzeitig dem VDI angehören, erhalten 25 % Ermäßigung auf den jeweils gültigen Beitrag.
  4. Bei Bezug einer Zeitschrift erhöht sich der Jahresbeitrag um 28,20 €, bei Bezug von zwei Zeitschriften um 56,40 €.
  5. Für arbeitslose Mitglieder kann auf Antrag Beitragsbefreiung gewährt werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.
  6. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nach § 3 der VSVI-Satzung schriftlich der Landesgeschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu erklären.
  7. Kündigung oder Änderungen beim Zeitschriftenbezug sind aus technischen Gründen nur zum Jahresende (Termin jeweils der 15. November) möglich.


Zur Beachtung:

Teilen Sie bitte der Landesgeschäftsstelle alle Veränderungen bezüglich Anschrift, Bankeinzug, Arbeitgeber und Dienststelle unverzüglich auf dem beiliegenden Formular oder per eMail mit.