Arbeitskreis Berufliche Fortbildung

Allgemeine Regelungen Seminare


Die Teilnahme an Seminaren ist für VSVI- und FGVSVI-Mitglieder in der Regel kostenlos. Fahrtkosten, Spesen und evtl. Übernachtungen (bei Eintagesveranstaltungen) müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden, sofern nicht der Arbeitsgeber einen Zuschuss leistet. Für mögliche zweitägige Veranstaltungen gelten Sonderregelungen bezüglich der Übernachtung.


Für die Vorbereitung der Seminare ist es unerlässlich, die Teilnehmeranzahl - insbesondere für die Bereitstellung angemessen großer Tagungsräume - frühzeitig zu kennen. Wir bitten daher um eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung an die Seminarleitung. Seminarbezogene Anmeldeformulare erhalten Sie mit den jeweiligen Ankündigungen in den Rundschreiben oder in der Terminübersicht hier auf der Website.


Anmeldeschluss ist in aller Regel 14 Tage vor der Veranstaltung. Die Teilnahme an Seminaren wird nicht bestätigt. Bei Verlegung, Teilung oder Absage eines Seminars ergeht selbstverständlich eine Nachricht an die Angemeldeten. Anmeldungen zu Seminaren sollen nur erfolgen, wenn eine Teilnahme auch gesichert ist. Bei ausnahmsweisen Verhinderungen ist eine Absage erforderlich, schon um anderen Interessenten nicht den Seminarplatz wegzunehmen. Nichtmitglieder in VSVI oder FGVSVI müssen eine Teilnahmegebühr von z. Zt. 60 € je Seminar entrichten, ansonsten ist die Seminarteilnahme nicht möglich. Der Kostenbeitrag ist vor der Veranstaltung auf eines der VSVI-Konten zu überweisen. Nichtmitglieder wird er Eintritt in die Vereinigung bzw. die Fördergesellschaft nahe gelegt. Die Seminarleitungen geben hierüber gerne Auskunft. Bei unter 15 Anmeldungen wird ein Seminar abgesagt.


Das Seminarprogramm stellt ein umfangreiches und vielfältiges Bildungsangebot mit aktuellen Themen dar. Der Vorstand lädt Sie zur Teilnahme ein. Die Veranstaltungen der Landesvereinigung stehen bis zur Verabschiedung des Programms durch das Beschlussgremium der FGVSVI unter Vorbehalt.


Regelung der Dienstbefreiung bei Teilnahme an Seminaren und Exkursionen


Bedienstete im Bereich des LBM Rheinland-Pfalz können in der Regel bis zu 6 Tage Dienstbefreiung für Seminare, von denen bis zu 3 Tage für Exkursionen in Anspruch genommen werden können, erhalten. An Reisekosten für Seminare wird ein Zuschuss nach Stufe A des Landesreisekostengesetzes gezahlt. Andere Verwaltungen und Firmen haben sich dieser Regelung angeschlossen. Die Seminare der VSVI sind Bestandteil des Fort- und Weiterbildungsprogramms des LBM Rheinland-Pfalz (siehe Rundschreiben ZA/3 vom 6. Juli 2005 - Fort- und Weiterbildung im LSV).

Programmkommission

Dem jährlich zum Zwecke der Beratung des Weiterbildungsprogrammes zusammentretenden Gremium gehören an:


Die Mitglieder des Arbeitskreises „Berufliche Fortbildung“, die Beauftragten der Bezirksgruppen, die Seminar- und Exkursionsleiter.

Seminarankündigungen

Ankündigungen und Informationen zu unseren aktuellen Seminaren finden Sie in der Terminübersicht auf der Startseite unserer Website

Isabel Brühl

Vorsitzende


Landesbetrieb Mobilität

Rheinland-Pfalz

Dirk Hieronimus

Vertreter


Landesbetrieb Mobilität, Cochem-Koblenz

Kolja Breitbach

Mitglied


Planung

Andreas Jackmuth

Mitglied


Brückenbau/Geotechnik

Mike Fensterseifer

Mitglied


Betrieb

Marc Rauhut

Mitglied


Straßenbautechnik

Peter Steffens

Mitglied


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